AGB für die Nutzung der Lagerflächen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Lagerparadies Self-Storage Aschaffenburg Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich, Begriffe, Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschä1sbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Mein-Lager GmbH, Bergstr. 58, 63814 Mainaschaff, HRB 18119 Amtsgericht Aschaffenburg, vertreten durch die Geschä1sführung Janos Maier, Florian Göbel (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die entgeltliche Überlassung von Self-Storage-Lagerräumen/Lagerflächen.
1.2 Die Anmietung erfolgt zur eigenständigen Einlagerung von Gegenständen durch den Mieter. Es handelt sich nicht um einen Verwahrungsvertrag. Der Vermieter übernimmt keine Obhut- oder Bewachungspflichten für das Lagergut des Mieters.
1.3 Die Lagerstä^e befindet sich in Mörikestraße 1, 63814 Mainaschaff (nachfolgend „Anlage“). Der konkrete Lagerraum (Raum-Nr./Größe) ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
2. Vertragsschluss, Zugangsdaten, Identifikation
2.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter auf www.lagerparadies.de den Buchungsprozess abschließt und der Vermieter die Buchung bestäbgt (Buchungsbestätigung per E-Mail/Account).
2.2 Der Vermieter kann zur Missbrauchsvermeidung angemessene Maßnahmen zur Identitäts-/ Zahlungsprüfung vorsehen (z. B. Verifizierung im Buchungsprozess).
2.3 Der Mieter erhält ein personengebundenes Zutrittssystem (z. B. Code/Token/Karte). Zutrittsdaten werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang der ersten fälligen Miete übermittelt.
3. Mietgegenstand, Nutzungszweck, Überlassung an Dritte
3.1 Vermietet wird ein Lagerraum zur Lagerung beweglicher Gegenstände. Eine Nutzung als Wohn-, Aufenthalts-, Arbeits- oder Gewerberaum mit Publikumsverkehr ist untersagt.
3.2 Untervermietung, Gebrauchsüberlassung oder Zugangseinräumung an Dritte (außer vom Mieter ausdrücklich bevollmächtigte Personen für den reinen Zutritt zum eigenen Lagerraum) ist ohne vorherige Zustrimmung des Vermieters in Textform unzulässig.
3.3 Der Mieter hat den Lagerraum schonend und pfleglich zu behandeln sowie sauber und verschlossen zu halten.
4. Verbotene Gegenstände und Tätigkeiten
4.1 Verboten ist die Lagerung von gefährlichen, explosiven, entfammbaren, gesundheitsschädlichen, verderblichen oder illegalen Gegenständen sowie insbesondere: Waffen, Munibon, Drogen, Gefahrstoffe, wassergefährdende Stoffe, Bargeld, Wertpapiere, sonsbge besonders wertvolle Kleingegenstände (z. B. Edelmetalle/Schmuck in größerem Umfang) sowie lebende oder tote Tiere und Pflanzen.
4.2 Auf dem gesamten Gelände und in den Lagerräumen sind insbesondere verboten:
• Reinigung, Wartung oder Betankung von Fahrzeugen/Maschinen/Geräten
• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
• jegliche gewerbliche Täbgkeit in der Lagerfläche ohne Genehmigung
• Rauchen im Gebäude und auf der Lagerfläche
4.3 Verstößt der Mieter gegen diese Verbote, ist der Vermieter berechtigt, angemessene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (z. B. Zutrittssperre) und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5. Zutritt und Öffnungszeiten
5.1 Zutritt zur Anlage ist grundsätzlich Montag bis Sonntag 06:00 – 22:00 Uhr gestattet, sofern im Einzelfall keine abweichenden Hinweise bestehen.
5.2 Der Vermieter kann für einzelne Bereiche abweichende Zeiten festlegen oder die Öffnungszeiten mit einer Frist von vier Wochen durch Aushang/Informabon im Eingangsbereich bzw. über den Kundenaccount ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
6. Mietbeginn, Mindestmietdauer, Verlängerung
6.1 Das Mietverhältnis beginnt am in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum („Stichtag“).
6.2 Die Vermietung erfolgt in Abrechnungsperioden von jeweils 4 Wochen. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen.
6.3 Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 4 Wochen, sofern keine wirksame Kündigung nach Ziffer 7 erfolgt.
7. Kündigung, außerordentliche Kündigung
7.1 Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestmietdauer möglich.
7.2 Die Kündigung muss spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Sbchtag (Mietbeginn/Verlängerungsbeginn) in Texlorm oder über den Kundenlogin auf www.lagerparadies.de erfolgen. Geht keine fristgerechte Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag gemäß Ziffer 6.3.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor bei: erheblichem Zahlungsverzug; wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 3 oder 4; Gefährdung von Anlage, Personen oder Sachen.
8. Miete, Steuern, Zahlungsabwicklung, Zahlungsverzug
8.1 Die Miete beträgt den im Buchungsprozess ausgewiesenen Betrag pro 4 Wochen. Bei gewerblichen Mietern zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Die Miete ist im Voraus fällig, spätestens am ersten Tag jeder neuen Abrechnungsperiode. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Buchungsplatorm und den Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) über www.lagerparadies.de.
8.3 Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, kann der Vermieter nach angemessener Mahnung den Zutritt vorübergehend sperren, bis sämtliche offenen Forderungen ausgeglichen sind. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.
8.4 Der Vermieter ist berechtigt, die Miete mit einer Frist von vier Wochen anzupassen, sofern Kostensteigerungen (z. B. Energie, Betrieb, Versicherung, Instandhaltung) dies sachlich rechtfertigen. Der Mieter kann innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung zum Wirksamkeitszeitpunkt außerordentlich kündigen.
9. Schließpflichten, Sicherheit, Fehlalarme
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, nach Verlassen der Anlage alle Türen ordnungsgemäß zu schließen, insbesondere Eingangs- und Notausgangstüren, und den eigenen Lagerraum zu verschließen (Vorhängeschloss/ Zahlenschloss).
9.2 Fehlalarme, die durch Fehlverhalten des Mieters oder seiner Erfüllungsgehilfen ausgelöst werden, berechtigen den Vermieter, hierdurch entstehende Kosten (Wachdienst/Feuerwehr) dem Mieter in Rechnung zu stellen, soweit der Mieter dies zu vertreten hat.
10. Videoüberwachung
10.1 Die Anlage wird 24/7 videoüberwacht. Zweck ist die Sicherung der Anlage, der Zugänge und die Aufklärung von Straftaten.
10.2 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechbgtes Interesse). Die Speicherdauer beträgt grundsätzlich maximal 30 Tage, sofern nicht im Einzelfall eine längere Auvewahrung zur Rechtsverfolgung erforderlich ist (z. B. Vorfall).
11. Haftung, Versicherung, Gefahrtragung
11.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Verlust oder Zerstörung der eingelagerten Gegenstände, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter/Erfüllungsgehilfen.
11.2 Eine Haftung für Schäden durch Feuchbgkeit, Temperatur, Schädlinge, Einbruchdiebstahl oder höhere Gewalt ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
11.3 Der Mieter ist verpflichtet, sein Lagergut auf eigene Kosten angemessen zu versichern (z. B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus).
12. Rückgabe, Räumung, Entsorgung, Bearbeitungsaufwand Schloss
12.1 Bei Vertragsende hat der Mieter den Lagerraum vollständig geräumt, besenrein, in ordnungsgemäßem Zustand und verschlossen zu übergeben.
12.2 Alle Lagerräume werden mit einem Vorhängeschloss/Zahlenschloss gesichert. Der Mieter hat bei Mietende den Raum mit dem Originalschloss und dem Originalcode zu verschließen. Erfolgt dies nicht, fällt ein pauschaler Bearbeitungsaufwand von 150,– EUR an (z. B. Reinigung/Neuanbringung Schloss), der dem Mieter in Rechnung gestellt wird, sofern der Mieter dies zu vertreten hat.
12.3 Verbleiben nach Vertragsende Gegenstände im Lagerraum, ist der Vermieter berechtigt, diese auf Kosten des Mieters zu enlernen und einzulagern oder – nach angemessener Fristsetzung/Androhung und soweit rechtlich zulässig – zu verwerten/entsorgen. Gesetzliche Rechte (z. B. Vermieterpfandrecht, soweit anwendbar) bleiben unberührt.
12.4 Der Mieter ist verpflichtet, Verpackungsmaterial und Abfall eigenständig zu entsorgen. Das Zurücklassen von Müll/Gegenständen in allgemeinen Bereichen oder auf dem Gelände ist untersagt; Entsorgungskosten werden dem Mieter belastet, sofern er dies zu vertreten hat.
13. VerbraucherinformaGonen / Widerruf (Fernabsatz)
13.1 Sofern der Mieter Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich im Fernabsatz (online) geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
13.2 Eine ggf. erforderliche Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden auf www.lagerparadies.de bereitgestellt bzw. im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt. Diese Ziffer ersetzt keine Widerrufsbelehrung.
14. Datenschutz
14.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informabonen enthält die Datenschutzerklärung auf www.lagerparadies.de.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Texlorm, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.3 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Mainaschaff. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten/juristischen Personen ist – soweit zulässig – Mainaschaff bzw. der Sitz des zuständigen Gerichts.
Mein-Lager-GmbH, Januar 2026
